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Ihr Problem
 

  • Ihr Kunde, Vertrags- oder Geschäftspartner zahlt nicht, obwohl  Ihre Forderung längst überfällig ist;
  • Ihr Schuldner ist “verschwunden”;
  • Ihr Schuldner hat bereits die “Eidesstattliche Versicherung”  abgegeben oder ein Haftbefehl liegt vor;
  • Sie haben bereits einen Vollstreckungstitel, jedoch alle  Vollstreckungsversuche sind “ins Leere” gegangen;
  • Sie sind es leid, für weitere (oft sinnlose)  Beitreibungsversuche noch weitere Kosten zu riskieren.

Unser Angebot

  • vorgerichtlicher Einzug von unbestrittenen Forderungen,  wahlweise auf der Basis einer ERFOLGSPROVISION oder  Abrechnung auf Basis eines JAHRESVERTRAGES;
  • Einzug von titulierten Forderungen auf Provisionsbasis;
  • Ermittlungen zum Aufenthalt und zu den Vermögensverhältnissen  des Schuldners;
  • persönliche Kontaktierung des Schuldners durch Aussendienst  (Interventionsinkasso);
  • gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch  Vertragsanwälte und Beauftragung von  prozessualen  Zwangsmaßnahmen;
  • Einzug von dubiosen und bereits verjährten Forderungen auf  Erfolgsprovisionsbasis.